Thailand
Fläche: 513.115 qkm.
Bevölkerungszahl: 64.865.523 (Juli 2004).
Hauptstadt: Bangkok (Krung Thep). Einwohner: 5.455.200
(2004).
Staatsform: Parlamentarische Monarchie
Sprache: Amtssprache ist Thai (Siamesisch). Umgangssprachen
sind u. a. Malaiisch und Chinesisch sowie regionale Dialekte. Englisch
ist Handels- und Bildungssprache.
Religion: Theravada-Buddhisten (95%); christliche,
moslemische und hinduistische Minderheiten.
Ortszeit: MEZ + 6. Keine Sommer-/Winterzeitumstellung
in Thailand.
Währung: 1 Baht = 100 Satang. Währungskürzel:
BHT, THB (ISO-Code).
Ausführliche Informationen gibt es hier: Thailand
Geld
Währung
1 Baht = 100 Satang. Währungskürzel: BHT, THB (ISO-Code).
Banknoten gibt es im Wert von 1000, 500, 100, 50 und 20 BHT. Münzen
sind im Wert von 10, 5 und 1 BHT sowie 50 und 25 Satang im Umlauf.
Zusätzlich gibt es eine große Anzahl von Gedenkmünzen,
die ebenfalls gesetzliche Zahlungsmittel sind.
Geldwechsel
Bargeld kann in Banken, Hotels (hohe Gebühren) und in autorisierten
Wechselstuben (beste Kurse) in größeren Städten
getauscht werden (öffnungszeiten 08.00-20.00 Uhr). Außerhalb
der größeren Städte und Touristenzentren lassen
sich Banknoten über 100 BHT nur schwer wechseln, es empfiehlt
sich daher die Mitnahme von Geldbeträgen in kleinerer Stückelung.
Kreditkarten
American Express, Eurocard, MasterCard und Visa werden vielerorts
angenommen, Diners Club seltener. Mit Kreditkarten kann man auch
im ganzen Land Geld abheben. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden
Kreditkarte.
Reiseschecks
Euroschecks werden nur von der Thai Farmers Bank eingelöst.
Devisenbestimmungen
Die Einfuhr der Landeswährung ist unbeschränkt. Die Landeswährung
kann pro Person bis zu einer Höhe von 20.000 BHT ohne vorherige
Genehmigung ausgeführt werden. Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen
ist unbeschränkt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 6
Monate über die Ausreise hinaus gültig sein. Besteht keine
Visumpflicht sollte der Reisepaß bei der Einreise noch mindestens
6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger von
Singapur, die mit gültigem Identitätsausweis einreisen
können, sofern dieser in Singapur bzw. Hongkong ausgestellt
ist und ein gültiges Visum enthält.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Der deutsche Kinderausweis wird in Thailand nicht anerkannt.
Bei der Einreise sollten Kindern über einen eigenen Reisepass
verfügen, denn auch der Eintrag des Kindes im elterlichen Reisepass
kann bei der Einreise zu Problemen führen. Im letzteren Fall
ist darauf zu achten, dass auch das Kind ggf. im Visum eingetragen
wird. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit
dem 1.4.2004 kann für ein Kind ein Kinderreisepass beantragt
werden. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher und maschinenlesbar.
Spätestens ab dem 01.01.2006 wird der Kinderreisepass den Kinderausweis
ersetzen.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen
wie für ihre Eltern. Achtung: Allein reisende Minderjährige
müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der
Sorgeberechtigten mit sich führen.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender
Länder, wenn ein bestätigtes Rückflugticket vorgewiesen
werden kann:
(a) [1] Bundesrepublik Deutschland, österreich, übrige
EU-Länder (außer: Estland, Lettland, Litauen, Malta,
Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn
und Zypern) und Schweiz für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen;
(b) Australien, Bahrain, Brunei, Hongkong (China), Indonesien, Israel, Japan, Kanada, Katar, Kuwait, Laos, Macau (China), Malaysia, Neuseeland, Norwegen, Oman, Philippinen, Singapur, Südafrika, Türkei, USA, Vereinigte Arabische Emirate und Vietnam für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen.
(c) Brasilien, Chile, Korea (Süd), und Peru für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen.
Transitreisende, die innerhalb von 12 Stunden weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Anmerkung
(a) Generell wird allen visumpflichtigen Staatsbürgern empfohlen,
ein Visum vor der Einreise zu beantragen. Reisende, die einen Aufenthalt
von mehr als 30 Tagen planen, müssen vor ihrer Ankunft ein
Visum beantragen. (b) Staatsangehörige folgender Länder,
die im Besitz eines gültigen Reisepasses sowie bestätigter
Weiter- bzw. Rückreisetickets sind, können bei der Einreise
über die Flughäfen Bangkok, Chiang Mai, Phuket, Hat Yai,
Samui International und Utapao ein Touristenvisum für max.
15 Tage erhalten (Visagebühren in Höhe von ca. 2000 BHT
bzw. 50 US$, 2 Passfotos und der Nachweis ausreichender finanzieller
Mittel für die Dauer des Aufenthaltes sind hierfür erforderlich):
Bhutan, China (VR), Indien, Kasachstan, Malediven, Mauritius, Oman, Polen, Russische Föderation, Saudi-Arabien, Tschechische Republik, Ungarn, Ukraine und Zypern.
Visaarten
U.a. Touristen-, Transit- und Non-Immigrant Visa (für Geschäftsreisen).
Gültigkeitsdauer: 90 Tage ab Ausstellungsdatum.
Visagebühren
Die Visagebühren sind für alle Reisenden, die ein Visum
benötigen, gleich.
Touristenvisum: 30 € (bis zu 60 Tage Aufenthalt; einmalige
Einreise), 60 € (bis zu 60 Tage Aufenthalt; zweimalige Einreise).
Transitvisum: 20 € (einmalig), 40 € (zweimalig).
Non-Immigrant Visum: 50 € (bis zu 90 Tage Aufenthalt; einmalige
Einreise). 120 € (mehrmalige Einreise).
Anmerkung: Staatsangehörige einiger Länder erhalten Visa
kostenlos. Anfragen an die konsularischen Vertretungen.
Antragstellung
Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft
Unterlagen
(a) Reisepass, der noch mind. 6 Monate gültig ist (auch für
Kinder, der Kinderausweis wird nicht anerkannt).
(b) Antragsformular (einige Nationalitäten benötigen 4
Antragsformulare).
(c) 1 Passfoto (einige Nationalitäten benötigen 4 Passfotos).
(d) Visagebühr (nur in bar oder per Banküberweisung).
(e) Bestätigtes Weiterreise- bzw. Rückflugticket.
(f) Hotelbuchung oder Einladungsschreiben.
(g) Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer
des Aufenthaltes.
(h) ggf. gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland,
österreich oder die Schweiz.
(i) Pockenschutzimpfungsnachweis.
(j) Bezahltes Flugticket.
Geschäftsvisum/Non-Immigrant Visa
Schreiben der eigenen sowie der thailändischen Firma mit Angabe
von Reisezweck und Bestätigung, dass die Firma für alle
anfallenden Kosten aufkommen wird.
Bei postalischer Antragstellung sollte ein frankierter Rückumschlag (Einschreiben) und der Zahlungsbeleg (Banküberweisung) über die Visumgebühren beigefügt werden.
Bearbeitungszeit
Ca. 5 Tage bei persönlicher Beantragung; Ca. 3 Wochen bei postalischer
Beantragung.
Aufenthaltsverlängerung
Visumfreie Aufenthaltsberechtigungen können nicht verlängert
werden. Touristen- und Non-Immigrant Visa werden um ca. 30 Tage
verlängert. Anträge werden beim Bureau of Immigration
bzw. an den Grenzübergängen gestellt.
Wichtige Adressen
Thailändisches Fremdenverkehrsamt
Bethmannstraße 58, D-60311 Frankfurt/M.
Tel: (069) 138 13 90. Fax: (069) 13 81 39 50.
E-Mail: info@thailandtourismus.de
Internet: www.thailandtourismus.de
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr.
(auch für österreich, die Schweiz und Osteuropa zuständig).
Tourism Authority of Thailand (TAT)
1600 New Phetburi Road, Makkasan, Rajatevee, TH-Bangkok 10310
Tel: (02) 250 55 00. Fax: (02) 250 55 11.
E-Mail: center@tat.or.th
Internet: www.tourismthailand.org oder www.thailandtourism.org (im Aufbau)
Thailändische Botschaft
Lepsiusstraße 64/66, D-12163 Berlin
Tel: (030) 79 48 10. Fax: (030) 79 48 15 11. Visafragen: Tel: (030)
79 48 11 17. Fax: (030) 79 48 11 18.
E-Mail: thaiber@snafu.de
Internet: www.thaiembassy.de
Mo-Fr 09.00-13.00 (Publikumsverkehr und tel. Anfragen) und 14.30-17.00
Uhr (tel. Anfragen).
Generalkonsulat in Frankfurt/M. Honorargeneralkonsulate mit Visumerteilung in Hamburg und München. Honorarkonsulate mit Visumerteilung in Karlsruhe und Stuttgart. Honorargeneralkonsul in Essen.
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
9 South Sathorn Road, TH-10120 Bangkok
Postanschrift: GPO Box 2595, TH-10500 Bangkok.
Tel: (02) 287 90 00. Fax: (02) 287 17 76.
E-Mail: info@german-embassy.or.th
Internet: www.german-embassy.or.th